Bei jedem Umbau riskiert der Besitzer, die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren. Warum dies so ist, soll der folgende Text erklären.
Jeder Hersteller, der in Deutschland Motorräder für den Straßenverkehr verkauft, muss eine allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. Die bestätigt, dass das Fahrzeug den deutschen Standards und Gesetzen entspricht. Aufgrund der Betriebserlaubnis kann das Fahrzeug in Deutschland zugelassen und benutzt werden.
Durch Veränderungen an dem Fahrzeug kann die Allgemeine Betriebserlaubnis aber entzogen werden. Das gilt für:
- den Umbau der Abgasanlage, der die Lautstärke und die Abgase verändert. Dadurch soll verhindert werden, dass das Fahrzeug nicht lauter wird und die Umwelt nicht mehr schädigt als das Serienfahrzeug.
- Veränderungen, durch die eine Gefährdung im Straßenverkehr entstehen. Das kann durch Veränderung der Bremsen, Reifen und Federung, usw. entstehen.
- Umbauten, die die Leistung oder Art des Fahrzeugs ändern.
Alle Teile, die eins der vorher genannten Probleme auslösen, müssen eine allgemeine Betriebserlaubnis haben oder durch den TÜV genehmigt werden. Es reicht aber nicht nur, die ABE zu besitzen, sie müssen auch eingetragen werden. Die lokalen Prüfstellen geben gerne Auskunft über die Teile, die eingetragen werden müssen und die Teile, für die es reicht, eine allgemeine Betriebserlaubnis zu besitzen.